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Maisonette
Unter einer Maisonette Wohnung (französisch maisonnette = „kleines Haus“) versteht man eine Wohnung, die über zwei oder mehr Geschosse verfügt. Oftmals sind diese Wohnungen in den oberen Geschossen eines Gebäudes zu finden.
Makler
Ein Makler bzw. Immobilienmakler erbringt Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vermarktung einer Immobilie. Er ist Vermittler zwischen Eigentümer und Käufer bzw. Mieter. Ein Makler vermittelt den Verkauf oder die Vermietung von Wohnraum oder gewerblichen Objekten. Für seine Dienstleistung erhält der Makler eine Provision, auch Courtage genannt.
Marktwert
Nach Definition des § 194 Baugesetzbuch wird der Verkehrswert bzw. der Marktwert durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Der Verkehrswert bzw. der Marktwert ist also der vom Sachverständigen geschätzte Wert, der bei dem nächsten Kauffall unter Berücksichtigung aller wertbeeinflussenden Umstände am wahrscheinlichsten zu erzielen ist.
Mehrfamilienhaus
Als Mehrfamilienhaus oder Mehrfamilienwohnhaus bezeichnet man ein Gebäude, welches über mehr als zwei Wohnungen verfügt und überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird. Gebäude mit weniger als drei Wohnungen werden als Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus bezeichnet. Bei der Wertermittlung oder Immobilienbewertung ist die Unterscheidung zwischen Einfamilienhaus und Mehrfamilienhaus bei der Wahl des Bewertungsverfahrens von Bedeutung. Einfamilienhäuser und Zweifamilienhäuser werden in der Regel anhand des Sachwertverfahrens und / oder des Vergleichswertverfahrens bewertet während Mehrfamilienhäuser anhand des Ertragswertverfahrens und / oder des Vergleichswertverfahrens bewertet werden.
Miete
Der Begriff Miete bezeichnet den vom Mieter an den Vermieter zu zahlenden Geldbetrag für die Überlassung einer Mieteinheit. Die Miete setzt sich in der Regel zusammen aus der Kaltmiete (Wohnung) bzw. Nettokaltmiete (Gewerbe) und der Nebenkostenvorauszahlung. Die Gesamtmiete wird als Warmmiete (Wohnung) oder Bruttowarmmiete (Gewerbe) bezeichnet. Regelungen zum Mietrecht sind in den §§ 535 bis 548 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) enthalten.
Mietfläche
Mietfläche ist diejenige Fläche, die im Zusammenhang mit einem Mietvertrag einem Mieter bzw. einer Mieteinheit zugeordnet ist. Für die Berechnung der Mietfläche ist zu unterscheiden zwischen Mietfläche zu Wohnzwecken und Mietfläche zu Nicht-Wohnzwecken. Die Mietfläche zu Wohnzwecken wird in Deutschland als Wohnfläche bezeichnet und nach den Vorschriften der (zurückgezogenen) DIN 283, der II. Berechnungsverordnung oder nach der Wohnflächenverordnung – WoFlV – berechnet. Für den öffentlich geförderten Wohnungsbau ist die Anwendung der Wohnflächenverordnung verbindlich. Für den frei finanzierten Wohnungsbau ist keine der genannten Vorschriften verbindlich, es wird jedoch in der Regel die Wohnflächenverordnung angewendet. Bei der Berechnung der Mietfläche zu Nicht-Wohnzwecken wird oftmals die DIN 277 oder die gif-Richtlinie der Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Forschung – gif e.V. angewendet.
Mietpreisbremse
Nach dem „Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten“ dürfen die Mieten bei einer Neuvermietung höchstens 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Davon ausgenommen sind neu erstellte oder umfassend modernisierte Wohnungen. Die Mietpreisbremse kann von den Bundesländern in Gebieten mit knappem Wohnungsangebot beschlossen werden.
Mietspiegel
Der Mietspiegel gibt Auskunft über die ortsübliche Vergleichsmiete einer Gemeinde oder einer Stadt. Gesetzliche Bestimmungen zum Mietspiegel finden sich in § 558c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Demnach sollen Mietspiegel im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst werden.
Mietvertrag
Ein Mietvertrag ist ein Vertrag zwischen Vermieter und Mieter, in dem die Regelungen für die Nutzung des Mietobjekts enthalten sind. Der Vermieter überlässt damit dem Mieter den Gebrauch der Wohnung oder des Gewerbeobjekts und erhält dafür vom Mieter als Gegenleistung eine Mietzahlung. Zu unterscheiden ist die Vermietung zu Wohnzwecken von der Vermietung zu gewerblichen Zwecken. Regelungen über Mietverhältnisse von Wohnraum sind in den §§ 549 bis 577 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) enthalten. Diese Vorschriften sind für gewerbliche Mietverhältnisse nur sehr eingeschränkt anwendbar.
Miteigentumsanteil
Miteigentumsanteil ist ein Begriff aus dem Wohnungseigentumsrecht. Er gibt den rechnerischen Anteil des Wohnungseigentums oder Teileigentums zum Gemeinschaftseigentum an. Der Miteigentumsanteil wird z.B. für die Berechnung der Kosten des Wohnungseigentümers am Gemeinschaftseigentums verwendet.
N
Nebenkosten
Nebenkosten (Betriebskoten) sind Kosten, die für den Betrieb einer Immobilie anfallen und zusätzlich zur Kaltmiete oder Nettokaltmiete vom Vermieter auf den Mieter umgelegt werden können. Gemäß Betriebskostenverordnung §§ 1-2 können u.a. folgende Kosten auf den Mieter umgelegt werden:
- Grundsteuer
- Allgemeinstrom
- Warmwasserkosten
- Wasser- und Abwassergebühren
- Fahrstuhlbetrieb
- Müllabfuhr
- Heizung
- Straßenreinigung
- Hausreinigung
- Gartenpflege
- Schornsteinfeger
- Treppenhausreinigung
- Wohngebäudeversicherung
Nießbrauch
Nach § 1030 BGB kann eine Sache in der Weise belastet werden, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, die Nutzungen der Sache zu ziehen. Nießbrauch kann z.B. an einem Grundstück eingeräumt werden. Der Nießbrauchberechtigte erhält z.B. das Nutzungsrecht an einer Immobilie, d.h. er kann sie selbst bewohnen oder vermieten. Gemäß § 1041 BGB hat der Berechtigte für die Erhaltung zu sorgen, Ausbesserungen und Erneuerungen muss er nur durchführen, solange sie zur gewöhnlichen Unterhaltung gehören. Der Nießbrauch ist nach § 1059 BGB nicht übertragbar und erlischt gemäß § 1061 mit dem Tod des Nießbrauchers.
Notar
Ein Notar beglaubigt und beurkundet u.a. Rechtsgeschäfte wie z.B. einen Immobilienkauf. Bei einem Immobilienkauf ist es in Deutschland zwingend erforderlich, dass der Kaufvertrag durch einen Notar beurkundet wird.
Nutzfläche
Die Arten und die Ermittlung von Nutzflächen bzw. Nutzungsflächen ist in DIN 277 geregelt. Die Nutzfläche bzw. Nutzungsfläche ist der derjenige Teil der Netto-Raumfläche (NRF), der der Nutzung des Bauwerks aufgrund seiner Zweckbestimmung dient
P
Pacht
Bei der Pacht gemäß § 581 BGB ist der Verpächter verpflichtet dem Pächter den Gebrauch des gepachteten Gegenstands und zusätzlich den „Ertrag der Früchte“ zu gewähren. Der Pächter zahlt dem Verpächter im Gegenzug die vereinbarte Pacht. Pachtverträge werden z.B. für einen gastronomischen Betrieb geschlossen. Bei der Miete besteht im Gegensatz zur Pacht nicht die Möglichkeit der „Fruchtziehung“.
Penthouse
Ein Penthouse oder Penthaus ist eine Einheit im obersten Geschoss eines Gebäudes. Diese kann sowohl zu Wohnzwecken als auch zu gewerblichen Zwecken genutzt werden.
Provision
Im Immobilienbereich versteht man unter Provision, auch Courtage genannt, in der Regel die Zahlung eines prozentualen Anteils des Kaufpreises einer Immobilie an den Immobilienvermittler (Makler). Seit 23.12.2020 gelten neue Regelungen für die Maklerprovision. Mit dem „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ wurde die Aufteilung der Maklerprovision für Käufer und Verkäufer neu geregelt.
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Reinertrag
Der Reinertrag ist ein Begriff aus dem Ertragswertverfahren. Der Reinertrag ergibt sich anhand des Rohertrags abzüglich der Bewirtschaftungskosten.
Rendite
Die Rendite stellt den Ertrag einer Kapitalanlage dar. Sie zeigt an, wie sich ein angelegter Geldbetrag über einen Zeitraum entwickelt. Die Rendite ist das prozentuale Verhältnis vom erzielten Gewinn zum eingesetzten Kapital. Ein Renditeobjekt ist z.B. ein Mehrfamilienhaus oder ein Bürohaus.
Restnutzungsdauer
Nach § 6 Abs. 6 ImmoWertV – Immobilienwertermittlungsverordnung - ist die Restnutzungsdauer die Anzahl der Jahre, in denen die Immobilie (bei ordnungsgemäßer Unterhaltung und Bewirtschaftung) voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann. Die Restnutzungsdauer ist abhängig von der Objektart und vom wirtschaftlichen und technischen Zustand des Gebäudes, Instandsetzungen oder Modernisierungen können die Restnutzungsdauer verlängern, unterlassene Instandhaltungen können die Restnutzungsdauer verkürzen.
Restschuld
Die Restschuld ist der Betrag, den ein Kreditnehmer nach Ablauf der Zinsbindung noch schuldig ist. Z.B. bei kann bei einer Immobilienfinanzierung nach Ablauf der Zinsbindung ein Betrag verbleiben, dieser wird als Restschuld bezeichnet.
Rohertrag
Der Rohertrag nach § 18 Abs. 2 ImmoWertV – Immobilienwertermittlungsverordnung - ist ein Begriff aus dem Ertragswertverfahren. Der Rohertrag enthält die bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung und zulässiger Nutzung marktüblich erzielbaren Erträge aus dem Grundstück (z.B. Mehrfamilienhaus oder Gewerbeobjekt).